Verwechslungsgefahr - Namensähnlicher Verein muss Spendensammlungen in RPF einstellen
 

Wichtiger Hinweis in eigener Sache.

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie darauf hinweisen, dass der Förderverein Lützelsoon "Hilfe für Kinder in Not und deren Familien e.V." und die Soonwaldstiftung "Hilfe für Kinder in Not" zu dem in der Meldung genannten Verein keinerlei Verbindungen hat. Die Namensähnlichkeit ist rein zufällig!

Wir führen auf gar keinen Fall Haustür-Sammlungen durch.
Bitte achten Sie bei Spendendosen stets auf unser Logo:






Die Meldung hierzu:

(Quelle: Homepage der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, 14.09.2010)
Spendenverbot des Vereins „Hilfe für Kinder in Not e.V.“ (Sitz Herne)

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem Verein Hilfe für Kinder in Not e.V. mit Sitz in Herne/Nordrhein-Westfalen mit sofort vollziehbarer Verbotsverfügung jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz untersagt.

Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung einlegen.

Der Verein Hilfe für Kinder in Not e.V. führt erlaubnispflichtige Straßensammlungen mittels Spendenbüchsen in Rheinland-Pfalz durch, ohne jedoch im Besitz der hierfür erforderlichen Sammlungserlaubnis zu sein. Zudem ist nach dem Ergebnis der sammlungsrechtlichen Überprüfung -insbesondere auch wegen Zweifeln an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit verantwortlicher Personen des Vereins- keine genügende Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Spendensammlungen und die zweckentsprechende Verwendung der Spendengelder gegeben.

Sollten dennoch Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz im Namen des „Hilfe für Kinder in Not e.V.“ mit Sitz in Herne bekannt werden, bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung. Die ADD weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz alle Spendensammlungen, bei denen Spender direkt von „Person zu Person“ um eine Spende gebeten werden, nur mit einer Sammlungserlaubnis durchgeführt werden dürfen.

Spender sollten sich daher beispielsweise bei Haustürsammlungen oder direkter Ansprache in Fußgängerzonen im Zweifel immer einen Sammlerausweis sowie die Sammlungsgenehmigung zeigen lassen.

(Quelle: Homepage der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, 14.09.2010)

 


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Weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne:

Büro Förderverein Lützelsoon
Bahnhofstraße 31
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Fax: +49 (0) 67 52 - 91 38 51