Wichtiger
Hinweis in eigener Sache.
Aus aktuellem Anlass möchten
wir Sie darauf hinweisen, dass der Förderverein Lützelsoon
"Hilfe für Kinder in Not und deren Familien e.V."
und die Soonwaldstiftung "Hilfe für Kinder in Not"
zu dem in der Meldung genannten Verein keinerlei Verbindungen
hat. Die Namensähnlichkeit ist rein zufällig!
Wir führen auf gar keinen Fall Haustür-Sammlungen
durch.
Bitte achten Sie bei Spendendosen stets auf unser Logo:
Die Meldung hierzu:
(Quelle:
Homepage der Stadtverwaltung Ingelheim am Rhein, 14.09.2010)
Spendenverbot des Vereins „Hilfe
für Kinder in Not e.V.“ (Sitz Herne)
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
(ADD) - Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hat dem
Verein Hilfe für Kinder in Not e.V. mit Sitz
in Herne/Nordrhein-Westfalen mit sofort vollziehbarer
Verbotsverfügung jegliche Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz
untersagt.
Der Verein kann noch Rechtsmittel gegen die Verbotsverfügung
einlegen.
Der Verein Hilfe für Kinder in Not e.V. führt erlaubnispflichtige
Straßensammlungen mittels Spendenbüchsen in Rheinland-Pfalz
durch, ohne jedoch im Besitz der hierfür erforderlichen
Sammlungserlaubnis zu sein. Zudem ist nach dem Ergebnis der
sammlungsrechtlichen Überprüfung -insbesondere auch
wegen Zweifeln an der sammlungsrechtlichen Zuverlässigkeit
verantwortlicher Personen des Vereins- keine genügende
Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung
der Spendensammlungen und die zweckentsprechende Verwendung
der Spendengelder gegeben.
Sollten dennoch Spendensammlungen in Rheinland-Pfalz im Namen
des „Hilfe für Kinder in Not e.V.“ mit
Sitz in Herne bekannt werden, bittet die ADD in Trier
um sofortige Mitteilung. Die ADD weist in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz alle Spendensammlungen,
bei denen Spender direkt von „Person zu Person“
um eine Spende gebeten werden, nur mit einer Sammlungserlaubnis
durchgeführt werden dürfen.
Spender sollten sich daher beispielsweise bei Haustürsammlungen
oder direkter Ansprache in Fußgängerzonen im Zweifel
immer einen Sammlerausweis sowie die Sammlungsgenehmigung
zeigen lassen.
(Quelle: Homepage der Stadtverwaltung Ingelheim
am Rhein, 14.09.2010)
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